1. Geltungsbereich:
- Alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen (einschließlich Beratungsleistungen) von Michael Scheifler (im folgenden MS-C genannt), erfolgen ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
- Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
2. Tätigkeitsbereich
MS-C ist auf die Erstellung von Fotoaufnahmenden, Internetpräsentationen sowie den Vertrieb von Computerhardware & Software spezialisiert. Neben der Installation und Einschulung bietet das Unternehmen weitere Dienstleistungen im Bereich Bildbearbeitung und der Ausgabe auf verschiedenen Medien an. MS-C beliefert neben Endkunden vor allem gewerbliche Kunden im Bereich Druckvorstufe, Foto- & Werbestudios sowie Bildungseinrichtungen.
3. Auftragsausführung
- Angebote von MS-C sind freibleibend, sofern sie bei Abgabe des Angebotes nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
- Dies gilt insbesondere für in Werbeanzeigen oder Mailings beworbene Produkte. Die Preise können ebenso abweichend sein, wie die Angabe von Leistungsdaten oder Systemanforderungen.
- MS-C nimmt Bestellungen durch telefonische oder schriftliche Bestätigung (auch via Internet) an. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von MS-C.
- Der Besteller, der eine angemessene Frist für seine Bestellung setzen kann, hält sich bis zum Ende dieser Frist an seine Bestellung gebunden, auch wenn diese mündlich erfolgt ist.
- Umfaßt der Auftrag neben der Lieferung weitere Leistungen (Installationen etc.), werden diese zu den bekannt gegebenen Arbeitsstundensätzen in Rechnung gestellt. Spesen wie Reisekosten, Parkgebühren etc. werden gesondert berechnet.
4. Lieferung
- Der Versand erfolgt mit der Deutsche Post/DHL oder UPS.
- Ist die Verpackung beschädigt, muß der Besteller unverzüglich das Transportunternehmen benachrichtigen.
- Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, der Besteller weist nach, daß die Teillieferung wirtschaftlich für ihn nicht von Interesse ist. Teillieferungen werden jeweils für sich berechnet und einzeln zur Zahlung fällig. Anzahlungen werden auf die einzelnen Lieferungen des Gesamtgeschäftes anteilig verrechnet.
- Die Versandkosten berechnen sich nach den jeweiligen Versandkostenpauschalen, die wir in unserem Katalog, in den Anzeigen bzw. im Internet veröffentlichen.
5. Vertragsschluss
Der Kaufvertrag kommt durch die Bestellung des Verbrauchers und die Auslieferung der Ware durch den Unternehmer zustande.
6. Preise/Zahlungen
- Die Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, ohne Verpackung und Versandkosten.
- Die Rechnungsbeträge sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar, wenn nichts anderes auf der Rechnung vermerkt ist.
- Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist MS-C berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei denn, MS-C weist höhere Verzugszinsen nach oder der Besteller weist eine geringere Belastung von MS-C nach.
- Eine Aufrechnung des Bestellers ist nur mit unbestrittenen, anerkannten oder gerichtlich rechtskräfig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Gewährleistung / Haftung
- Der Besteller hat offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei MS-C anzuzeigen.
- Bei berechtigten Beanstandungen der gelieferten Ware tauscht MS-C mangelhafte Ware um, nimmt sie zurück oder gewährt einen Preisnachlaß nach Ihrer Wahl.
- Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist MS-C zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die MS-C zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
- Schadenersatzansprüche des Bestellers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus unerlaubter Handlung und aus allen sonstigen Anspruchsgrundlagen sind ausgeschlossen, es sei denn, MS-C wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.
- Für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden aus eventuellen Softwarefehlern wird, abgesehen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht gehaftet. In jedem Fall ist die Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf den jeweiligen Rechnungswert beschränkt.
- Die Gewährleisungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
- Für den Fall, daß der Besteller Mängel rügt und die Lieferung oder Teillieferrung zurückschickt, hat MS-C die Versandkosten zu erstatten, wenn sich herausstellt, daß tatsächlich Mängel vorhanden sind. Sollte die Lieferung mängelfrei sein und der behauptete Mangel auf einem Anwendungsfehler beruhen, hat der Besteller die Versandkosten zu tragen.
8. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum von MS-C.
- Dies gilt für alle Forderungen, die MS-C gegen den Besteller im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand auch aufgrund von Reparaturen, Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen nachträglich erwirbt.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist MS-C berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
- Während er Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Besteller zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt. Dies gilt nur solange, wie der Besteller seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgemäß nachkommt.
- Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang gehören, wird dem Besteller gundsätzlich ein einfaches unbefristetes Recht zur Verwendung des Programmes sowie zur Erstellung einer Sicherungskopie gewährt, soweit sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden Programmes nichts abweichendes ergibt.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller MS-C unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Er ist verpflichtet, MS-C alle zur Wahrung der Rechte aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erfoderlichen Auskünfte schriftlich zu erteilen.
9. Schlussbestimmungen
- MS-C ist berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderliche Daten des Bestellers zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist.
- Erfüllungsort ist Berchtesgaden.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.
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